Solange die Risse den Wert des Bauwerkss nicht mindern, stellen sie keinen Mangel dar. Die Wertminderung kann im Verlust der erforderlichen bauphysikalischen und statischen Funktionen liegen, aber
auch in der Ästhetik des Bauteils.
Entsteht ein Riss im Zusammenhang mit statischer Beanspruchung, dann liegt der eventuelle Mangel hier in der Rissursache. Der Riss selbst ist erst ein Mangel, wenn er die statische Funktion des
Bauteils beeinträchtigt. In diesem Fall ist der Riss ein Mangel unabhängig von seiner Breite.
Beeinflusst der Riss die Funktionsfähigkeit des Bauteils nicht, kann er als optischer beziehungsweise ästhetischer Mangel bewertet werden, wenn er von einer bestimmten Entfernung sichtbar ist und eine bestimmte Breite nicht überschreitet. Eine Richtlinie diesbezüglich gibt es nicht. Man kann aber eine Festlegung in Anlehnung an den DAfStB treffen.
Begutachtung von Feuchteschäden und Planung der Abdichtung von Neu- und Altbau
Feuchteschäden können in 2 Gruppen eingeteilt
werden:
- Feuchtigkeit infolge Undichtigkeit der Außen-
bauteile gegen eintretendes Wasser und
- Feuchtigkeit infolge Tauwasserbildung.
Bei eventuell auftretender Feuchtigkeit müssen folgende Fragen beantwortet werden:
Ist der Ursprung des, an der raumseitigen Oberfläche, auftretenden Wassers tatsächlich infolge Wassertransports durch die Bauteile oder handelt es sich um Kondensatwasser?
Wurde das Außenbauteil bauphysikalisch richtig konstruiert? Ist eine Diffusionsfähigkeit erforderlich und möglich? Außerdem stellt sich die Frage nach einer ausreichenden Belüftung.