Historische Bauwerke

Denkmale errichtet oder betrachtet man zum Zweck des Nachdenkens und der Erinnerung. In ihnen kommen Dankbarkeit, Ehrung aber auch Ablehnung zum Ausdruck. Sie können Freude oder Trauer erzeugen, aber auch hässlich und schön zugleich sein.

Baudenkmäler sind ausgewählte Bauwerke, die nach Art ihrer Ausführung, ihrer architektonischen Gestaltung, und ihrer Material-verwendung beispielhaft für die jeweilige Epoche sind. Kulturdenkmäler sind »Zeugnisse vergangener Zeiten« und tragen Informationen über ihre Entstehungs- und Existenzzeit.

Statiker und Bauingenieure
Statiker und Bauingenieure liefern die erforderlichen Aussagen über den baulichen Zustand der Konstruktion und des Baustoffes hinsichtlich der Sicherheit unter den verschiedenen Einwirkungen. Der Beitrag der Bauingenieure in der Denkmalpflege wird oft nicht richtig verstanden sowohl von Denkmal-pflegern und Architekten aber auch von den Bauingenieuren selbst.
Wenn das Bauwerk seit über 500 Jahren existiert, warum soll seine Standsicherheit erneut nachgewiesen werden? Besonders problematisch ist die Situation, wenn der Statiker zu dem Ergebnis kommt, dass die Tragfähigkeit dieses Bauwerks nicht ausreichend ist und Bauteile auszutauschen sind.
Mauerwerk mit baustofflichen Schäden kann nicht nur von Restauratoren behandelt werden. Der Bauingenieur muss hier ebenfalls konsultiert werden.
Das der Statiker nur in komplizierten Fragen, wie dem Erdbebennachweis einzuschalten ist, ist nicht zutreffend.
Selbstverständlich sind nicht alle Bauingenieure in der Lage Baudenkmäler nachzuweisen und Sicherungsmaßnahmen zu konzipieren.

FEM-Berechnug der Strebepfeiler des Zwickauer Doms, Dr.-Ing. A. Sabha

Der Denkmalwert

Wie alle mit den Menschen in Beziehung stehenden Dinge, hat das Baudenkmal einen bestimmten Wert, welcher relativ, subjektiv und auch veränderlich ist. Der Wert eines Baudenkmals ist mehr als nur sein Gebrauchs- oder Immobilienwert. Er kann auch nicht durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Es ist ein ideeller Wert, welcher über das gesellschaftliche Bewusstsein zu ermitteln ist. Dieser Wert hat weder Maßeinheit noch Einstufungsskala, deshalb wird er definiert, beschrieben und lokalisiert.

Für die Ermittlung des historischen Wertes bzw. des Denkmalwertes von Bauwerken leisten Ingenieure, Architekten und Historiker ihren Beitrag, indem sie Daten und Informationen über die Bauwerke erforschen und liefern. Eine Entscheidung über den Umgang mit dem Denkmal oder eine Wertermittlung ist dagegen eine gesellschaftliche Aufgabe, für die gesellschaftliche Organisationen und Institutionen zuständig sind. Die Zusammensetzung des Landesdenkmalrates laut Art.14 des DschG [600], S. 50, verdeutlicht diese Zuständigkeit. Für die Entscheidung sowie die Umsetzung von Maßnahmen sind Ingenieure, Architekten und Historiker Dienstleister, welche politisch und kulturell neutral handeln.

Nach einigen Denkmalanalysen wird der Denkmalwert in mehrere Werte zerlegt. Diese sind z. B. der Kunstwert, der Urkundenwert, der wissenschaftliche Wert, der Seltenheitswert, der Alterswert und der Gebrauchswert.

Laut der »Charta von Burra« wird der Denkmalwert aus ästhetischen, historischen, wissenschaftlichen oder gesellschaftlichen Bedeutungen für vergangene, gegenwärtige und zukünftige Generationen gebildet.

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