Ingenieurbauwerke

Steinwegbrücke in Meißen, Statik

Zu unseren Referenzen gehört die Prüfung von über 150 Bauwerken im Auftrag des Straßenbauamtes.

Bauwerksprüfung
Brücken müssen nach DIN 1076 regelmäßig geprüft werden. Dies erfolgt im Turnus von 3 Jahren. Die Bauwerke werden dabei nach den Kriterien der Tragfähigkeit, der Dauerhaftigkeit und der Nutzungsfähigkeit beurteilt und bewertet. Aus den Noten der 3 Kriterien wird eine Zustandsnote abgeleitet, welche Aussagen für die Verkehrssicherheit und die erforderlichen Investitionen liefert.Für die Prüfung liegen nach DIN 1076 Bauwerksverzeichnis, Bauwerksbuch und die Bauwerksakte vor. Das Bauwerksverzeichnis wird für alle Ingenieurbauwerke im Zuge einer Straße aufgestellt. Folgende Daten müssen enthalten sein:
Bauwerksnummer,
Baulastträger,
Stationierungsangaben,
Nächstgelegener Ort,
Lage,
Bauwerksart,
Hauptabmessungen,
Unterhaltungspflicht und
Tragfähigkeit.
Das Bauwerksbuch gibt eine Übersicht über die wichtigsten Daten des Bauwerkes und dient zur Eintragung der vorgenommenen Prüfungen. Es soll zur ersten Hauptprüfung vorliegen. Nach dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr sollen alle Bauwerksbücher digital mittels anerkannter Software erstellt werden. Für alte Brücken wurden in den meisten Straßenbauämtern bereits Bauwerksbücher nachträglich erstellt.
Die zur Behebung von Mängeln oder Schäden durchgeführten Maßnahmen sowie der Zeitpunkt und deren Ausführung sind jeweils in die Bauwerksbücher einzutragen.

Die Prüfungen werden nach DIN 1076 wie folgt aufgeteilt:
Hauptprüfungen (H)
Einfache Prüfungen (E)
Prüfungen aus besonderem Anlass (S)
Prüfungen nach besonderen Vorschriften (V)

Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu betrauen, welcher in der Lage ist, statische und konstruktive Verhältnisse zu beurteilen.
Die Hauptprüfung ist aller sechs Jahre durchzuführen. Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen und Rüstungen handnah zu prüfen.
Mängel und Schäden die im veränderlichen Zustand sind und die drei Kriterien beeinflussen werden für die Kontrolle in der einfachen Prüfung kennzeichnet.
Massive Bauteile sind auf Risse, Ausbauchungen, Durchfeuchtungen, schadhafte Fugen, Ausblühungen, Rostverfärbungen, Hohlstellen, Abplatzungen und andere Oberflächenveränderungen zu prüfen.
Bedenkliche Risse sind zu kartieren.
Bei der Feststellung von Durchfeuchtungen sind Abdichtungen und Entwässerungseinrichtungen zu kontrollieren.
Sind geometrische Veränderungen am Bauwerk zu vermuten, so sind Messungen vorzunehmen und die Abweichungen von der ursprünglichen Lage festzustellen.
Die einfache Prüfung ist 3 Jahre nach einer Hauptprüfung ohne Technikeinsatz als erweiterte Sichtprüfung durchzuführen.
Besichtigungen sind regelmäßig bzw. einmal jährlich vor zunehmen. Die Beobachtung in Form einer visuellen Kontrolle von der Verkehrsfläche aus, ist 2mal jährlich durchzuführen.

Unterspülung unter einem Widerlager

Schäden an Steinbrücken sind zahlreich. Zur Beurteilung der Schäden muss der Brückenprüfer Spezialkenntnisse über das Tragverhalten des Mauerwerks als Baustoff und Konstruktion besitzen. Hier sind Beispielsbilder an der Stirnwand.

Schub in der Stirnwand Ausbauchung in der Stirnwand  Kippverformung in der Sirnwand

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Diese Homepage wurde von TWPL Ingenieurbüro für Tragwerkplanung Dr.-Ing. A. Sabha erstellt.